Parlamentarischer Vorstoß zur Aktivierung des „Rechts auf öffentliche Wiedergabe“
Von Nofretete Veröffentlicht am
2026/07/21 14:45
Juni. 21, 2026
Ein neuer parlamentarischer Schritt zur Aktivierung des „Rechts auf öffentliche Wiedergabe“ für Künstler hat in der ägyptischen Kulturszene große Aufmerksamkeit ausgelöst. Er hat eine heftige Debatte zwischen den Künstlergewerkschaften und der Filmindustrie-Kammer über die finanziellen Einnahmen aus der erneuten Ausstrahlung von Fernseh- und Kinoproduktionen entfacht.
Der ägyptische Senat hatte einem Vorschlag des Abgeordneten und Schauspielers Yasser Galal zugestimmt, der darauf abzielt, dieses Recht wirksam umzusetzen. Die Schauspielergewerkschaft reagierte darauf umgehend und koordinierte sich mit den verschiedenen Künstlerverbänden, um umfassende Treffen abzuhalten. Ziel dieser Gespräche ist es, praktische und rechtliche Mechanismen zur Einziehung dieser Vergütungen zugunsten von Schauspielern und Filmschaffenden zu entwickeln.
Die Filmindustrie-Kammer unter dem Vorsitz des Produzenten Hisham Abdel Khalek äußerte hingegen deutliche Vorbehalte gegen diese Schritte. Sie betonte, dass das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums Nr. 82 aus dem Jahr 2002 die Abtretung des „Rechts auf öffentliche Wiedergabe“ ermögliche, da es sich um ein vermögensrechtliches Recht handle, das dem Willen der Vertragsparteien unterliege – nach dem Grundsatz: Der Vertrag ist das Gesetz der Vertragspartner.
Die Kammer erklärte zudem, dass der Produzent sämtliche Produktionskosten und wirtschaftlichen Risiken trage. Eine Forderung nach zusätzlichen finanziellen Belastungen ignoriere die Realität steigender Produktionskosten und der hohen Künstlerhonorare.
Der Experte für geistiges Eigentum, Dr. Mohamed Hegazy, wies seinerseits darauf hin, dass das Gesetz dieses Recht grundsätzlich bereits anerkenne und keine grundlegende Änderung erforderlich sei. Das eigentliche Problem liege jedoch in der in Verträgen häufig enthaltenen Klausel zur Abtretung dieses Rechts gegen eine einmalige Vergütung.
Zudem fehle es an einem institutionellen System von Verwertungsgesellschaften für die kollektive Rechtewahrnehmung, die solche Einnahmen einziehen und an die Berechtigten verteilen könnten – wie es in vielen internationalen Modellen üblich sei.
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