Übergewicht führt zur Entlassung eines Polizisten
Von Veröffentlicht am
2026/07/16 06:49
Juni. 16, 2026
Ein deutsches Gericht hat die Entlassung eines Polizeianwärters wegen seines hohen Körpergewichts bestätigt. Nach Auffassung der Richter werfen seine Fettleibigkeit, eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit und zahlreiche Befreiungen vom Training erhebliche Zweifel daran auf, ob er den Anforderungen des Polizeiberufs dauerhaft gewachsen ist.
Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeianwärters aufgrund seines Übergewichts. In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die zuständigen Behörden bei der Bewertung der körperlichen Eignung von Polizeibewerbern über einen weiten Ermessensspielraum verfügen – insbesondere dann, wenn der Body-Mass-Index (BMI) über 27,5 liegt und keine ausreichende Aussicht auf eine nachhaltige Gewichtsreduzierung besteht.
Der Fall geht auf einen Bewerber zurück, der im September 2022 als Polizeianwärter eingestellt wurde. Nach einer polizeiärztlichen Untersuchung wurde sein Dienstverhältnis jedoch zum 31. Mai 2025 beendet.
Die Untersuchung ergab, dass der Mann bei einer Körpergröße von 1,85 Metern ein Gewicht von 112,2 Kilogramm aufwies. Sein BMI lag damit bei 32,8, was einer Adipositas ersten Grades entspricht. Nach den geltenden Regelungen können Bewerber mit einem BMI von über 27,5 ausgeschlossen werden, wenn sie keine ausreichende körperliche Fitness nachweisen können.
Der Polizeianwärter legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte jedoch die vorherige Entscheidung und verwies dabei auf die medizinischen Untersuchungen, die wiederholten Befreiungen vom Sporttraining sowie darauf, dass der Betroffene seine vereinbarte Gewichtsreduzierung nicht ausreichend umgesetzt habe.
Zudem bewertete das Gericht die Einschätzung des Polizeiarztes höher als ein privatärztliches Gutachten, das der Anwärter vorgelegt hatte. Die Richter verwiesen darauf, dass die Ausfälle beim körperlichen Training nicht nur auf Dienstunfälle zurückzuführen gewesen seien. Bereits im Jahr 2023 habe der Mann insgesamt mehr als 86 Tage aus anderen Gründen nicht am Training teilnehmen können.
Nach Ansicht des Gerichts verstärkten diese Umstände die Zweifel an seiner körperlichen Belastbarkeit und an seiner Fähigkeit, die besonderen Anforderungen des Polizeidienstes zu erfüllen.
Das Urteil unterstreicht, dass körperliche Leistungsfähigkeit zu den wesentlichen Voraussetzungen des Polizeiberufs gehört und eine unzureichende Fitness unter bestimmten Umständen eine Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen kann.
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